Seit dem 07.04.2017 ist die neue Drohnen-Verordnung in Kraft getreten.
Somit gilt ab dem 01.10.2017 die Kennzeichnungspflicht für Drohnen und Multikopter mit einem Abfluggewicht von über 250 Gramm. Sie müssen mit dem Namen und der Adresse des Besitzers gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung muss sichtbar, dauerhaft und feuerfest sein, z. B. ein Edelstahl- oder Aluminium-Schild.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
LaserStrahl Gravuren
Zur Koppel 1
27356 Rotenburg/W., Niedersachsen
Deutschland
info@LaserStrahl-Gravuren.de
www.LaserStrahl-Gravuren.de
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